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   BGH, 08.02.1991 - V ZR 14/90   

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https://dejure.org/1991,9129
BGH, 08.02.1991 - V ZR 14/90 (https://dejure.org/1991,9129)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1991 - V ZR 14/90 (https://dejure.org/1991,9129)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1991 - V ZR 14/90 (https://dejure.org/1991,9129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kauf eines Erbbaurechts - Verpflichtung zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Erbbaugrundstück - Freistellung des Käufers von auferlegten (Straßen-)Erschließungsbeiträgen - Hinreichende Bestimmtheit des Hauptantrags einer Klage - Heranziehung späterer Umstände für die ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89

    Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 08.02.1991 - V ZR 14/90
    Sie verstößt gegen den anerkannten, auf den §§ 133, 157 BGB beruhenden Auslegungsgrundsatz einer nach beiden Seiten hin möglichst interessengerechten Beurteilung (BGH, Urt. v. 3. Dezember 1980, VIII ZR 300/79, NJW 1981, 1549, 1550; BGHZ 109, 19, 22).

    Der Senat kann seinerseits die fragliche Vereinbarung auslegen, weil hierzu tatsächliche Feststellungen nicht mehr erforderlich sind (BGHZ 65, 107, 112 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; 109, 19, 22).

  • BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 300/79

    Auslegung einer Wettbewerbsklausel - Rückzahlung eines Wettbewerbs-Abstandgeldes

    Auszug aus BGH, 08.02.1991 - V ZR 14/90
    Sie verstößt gegen den anerkannten, auf den §§ 133, 157 BGB beruhenden Auslegungsgrundsatz einer nach beiden Seiten hin möglichst interessengerechten Beurteilung (BGH, Urt. v. 3. Dezember 1980, VIII ZR 300/79, NJW 1981, 1549, 1550; BGHZ 109, 19, 22).
  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

    Auszug aus BGH, 08.02.1991 - V ZR 14/90
    Das wiederum setzte voraus, daß die Erbbaugrundstücke noch in der Hand der Beklagten waren, weil nach Veräußerung der Erbbaurechte nur noch die Erwerber beitragspflichtig werden konnten (BVerwG, NJW 1975, 403, 404).
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